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Impressum, AGB & Preisangaben: Diese Rechtstexte braucht jede Schweizer KMU-Website 2026

Webtree · 3. August 2026
Impressum, AGB & Preisangaben: Diese Rechtstexte braucht jede Schweizer KMU-Website 2026

Deine Website hat kein Impressum? Dann ist sie illegal.

Kein "vielleicht". Kein "kommt drauf an".

Wenn du in der Schweiz gewerblich eine Website betreibst, brauchst du ein Impressum. Steht so im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s. Und das gilt nicht nur für Onlineshops. Auch für deine Malerfirma, deine Physiopraxis, deine Treuhandbude.

Trotzdem: Ich schaue mir jede Woche Websites von Schweizer KMU an. Und bei gefühlt jeder dritten fehlt entweder das Impressum komplett, oder es steht "Musterstrasse 1, 8000 Musterstadt" drin, weil das Template nie angepasst wurde.

Das ist kein Schönheitsfehler. Das ist ein Angriffspunkt.

Warum das teuer wird, bevor du es merkst

Der Punkt ist nicht, dass morgen der Staatsanwalt klingelt. So läuft das in der Schweiz nicht. Das SECO verfolgt UWG-Verstösse zwar von Amtes wegen, aber realistisch passiert dir da erstmal wenig.

Das Problem ist ein anderes: Deine Konkurrenz.

Nach UWG Artikel 9 kann jeder, der wirtschaftlich betroffen ist, gegen dich vorgehen. Dein Mitbewerber aus dem Nachbardorf. Der Konkurrent, dem du letzten Monat einen Auftrag weggeschnappt hast. Der braucht nur einen Anwalt, der einen Brief schreibt.

Und dann hast du:

  • Anwaltskosten deines Gegners (schnell 1'500 bis 3'000 Franken)
  • Deine eigenen Anwaltskosten
  • Eine Unterlassungserklärung, die du unterschreiben musst
  • Bei Wiederholung eine Konventionalstrafe

Für ein fehlendes Feld auf einer Seite, die du in zwanzig Minuten hättest fixen können.

Dazu kommt der Teil, über den niemand redet: Vertrauen. Wenn ein potenzieller Kunde auf deiner Website nach dem Impressum sucht und nichts findet, denkt er nicht "ach, die haben's vergessen". Er denkt "wer ist das überhaupt?". Und klickt weiter.

Das ist die eigentliche Rechnung. Nicht die Anwaltskosten. Die Anfragen, die nie reinkommen.

Was 2026 wirklich rein muss: Das Impressum

Die gute Nachricht: Das Gesetz ist erstaunlich schlank. Artikel 3 Abs. 1 lit. s UWG verlangt, dass du "klare Angaben über die Identität und die Kontaktadresse" machst, inklusive E-Mail.

Konkret heisst das:

Pflicht:

  • Vollständiger Firmenname, exakt wie im Handelsregister eingetragen (also "Muster GmbH", nicht "Muster")
  • Vollständige Postadresse — Strasse, Nummer, PLZ, Ort. Ein Postfach reicht nicht.
  • E-Mail-Adresse. Und zwar eine, die funktioniert und gelesen wird.

Stark empfohlen, faktisch Standard:

  • Telefonnummer
  • UID-Nummer (CHE-xxx.xxx.xxx) — Pflicht, sobald du mehrwertsteuerpflichtig bist
  • Handelsregister-Eintrag und Sitz
  • Bei bewilligungspflichtigen Berufen: die zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung

Wenn du Ärztin, Anwalt, Treuhänder, Architektin oder Versicherungsvermittler bist, gelten zusätzliche Branchenregeln. Die kommen nicht aus dem UWG, sondern aus den jeweiligen Berufsgesetzen. Kurz beim Verband nachfragen, dann bist du sauber.

Wo das Impressum hingehört

Erreichbar von jeder Seite. Fussbereich, ein Klick. Nicht drei Klicks tief in einem Untermenü namens "Über uns → Unternehmen → Rechtliches".

Und: nicht als Grafik. Nicht als PDF. Als Text, den man kopieren kann. Alles andere ist ein Ärgernis für Kunden und ein unnötiges Risiko.

Der Fehler, den fast alle machen

E-Mail-Adressen als Bild einbauen oder komplett weglassen, um Spam zu vermeiden. Verstehe ich. Ist aber genau der Punkt, den das Gesetz explizit fordert.

Lösung: Schreib die Adresse als normalen Text und filtere Spam serverseitig. Oder nutze ein Kontaktformular zusätzlich — nicht als Ersatz.

AGB: Brauchst du die überhaupt?

Kurze Antwort: Nein, gesetzlich nicht.

Längere Antwort: Wenn du online verkaufst, Dienstleistungen mit Vorauszahlung anbietest oder wiederkehrende Verträge hast, wärst du ohne AGB ziemlich dumm dran.

Denn ohne eigene AGB gilt das Obligationenrecht. Und das ist in vielen Punkten kundenfreundlicher, als dir lieb ist. Zum Beispiel bei der Gewährleistung: Standardmässig haftest du zwei Jahre. Mit sauberen AGB kannst du das für B2B-Geschäfte anpassen.

Was in gute AGB gehört

  • Geltungsbereich: Für wen und was gelten die AGB?
  • Vertragsabschluss: Wann genau kommt der Vertrag zustande? (Wichtig bei Onlineshops — ist die Bestellung schon der Vertrag oder erst deine Bestätigung?)
  • Preise und Zahlung: Inklusive MwSt.? Zahlungsfristen? Verzugszinsen?
  • Lieferung: Fristen, Versandkosten, Gefahrübergang
  • Rückgabe und Widerruf: Hier wird's spannend, dazu gleich mehr
  • Gewährleistung und Haftung: Was passiert bei Mängeln?
  • Gerichtsstand und anwendbares Recht: Schweizer Recht, Gerichtsstand an deinem Sitz

Der Widerrufs-Mythos

Viele Schweizer KMU kopieren deutsche AGB und schreiben ein 14-tägiges Widerrufsrecht rein. Ehrlich: nicht nötig.

In der Schweiz gibt es kein generelles Widerrufsrecht für Onlinekäufe. Das steht in Artikel 40a ff. OR — und das gilt nur für Haustürgeschäfte und Telefonverkäufe, nicht für normale Onlinebestellungen. Es gab 2019 und 2023 politische Vorstösse, das zu ändern. Durch ist bis heute nichts.

Das heisst: Du kannst freiwillig ein Rückgaberecht anbieten. Viele tun das, weil es verkauft. Aber du musst nicht. Und wenn du eins anbietest, schreib die Bedingungen sauber rein, statt einen deutschen Text zu kopieren, der dich stärker bindet als nötig.

Wichtig: Sobald du auch nach Deutschland oder in die EU verkaufst und dich aktiv an dortige Kunden richtest, greifen EU-Regeln. Dann brauchst du tatsächlich eine Widerrufsbelehrung. Das ist kein Detail, sondern ein eigener Beratungstermin.

AGB einfach kopieren? Schlechte Idee.

Zwei Gründe.

Erstens: Urheberrecht. AGB sind je nach Schöpfungshöhe geschützt. Kopierst du die von einem Mitbewerber, hast du ein zweites Problem zusätzlich zum ersten.

Zweitens, und das ist der praktische Punkt: Fremde AGB passen nicht zu deinem Geschäft. Du verkaufst Dienstleistungen und hast Klauseln zu Versandkosten drin? Ein Gericht wird dir das um die Ohren hauen — und im Zweifel gegen den Verwender auslegen. Also gegen dich.

Und die Ungewöhnlichkeitsregel: Klauseln, mit denen ein Kunde vernünftigerweise nicht rechnen musste, sind ungültig. Auch wenn er zugestimmt hat. Je mehr Fremdtext du reinkopierst, desto grösser das Risiko, dass genau die Klausel, auf die du dich verlassen wolltest, im Ernstfall nicht hält.

Und: AGB müssen einbezogen werden

Ein Link im Footer reicht rechtlich nicht sicher. Bei Onlineshops brauchst du im Bestellprozess eine aktive Bestätigung — eine Checkbox, die der Kunde selbst anklickt.

Nicht vorangekreuzt. Selbst anklicken.

Preisangaben: Hier holen sich die meisten die Busse ab

Das ist der Teil, der am häufigsten falsch gemacht wird. Und der einzige, wo tatsächlich Behörden aktiv werden.

Grundlage ist die Preisbekanntgabeverordnung (PBV). Und die ist deutlich strenger als das, was die meisten erwarten.

Die drei Grundregeln

1. Immer der Endpreis. Der Preis, den der Kunde tatsächlich zahlt. Inklusive Mehrwertsteuer. Inklusive aller nicht vermeidbaren Zuschläge.

Kein "ab 990.-* zzgl. MwSt." mit Sternchen. Kein "Preis auf Anfrage" neben einer Zahl. Der Preis, der dasteht, ist der Preis.

2. In Schweizer Franken. Klingt banal, ist es aber nicht, wenn dein Shop-Plugin standardmässig auf Euro steht.

3. Klar zuordenbar. Der Preis muss eindeutig zum Produkt gehören. Kein Ratespiel, welche Zahl zu welchem Artikel gehört.

Bei Dienstleistungen wird's tricky

Wenn du Dienstleistungen anbietest, musst du den Preis nur bekanntgeben, wenn er im Voraus bestimmbar ist. Bei einer Beratung, die je nach Aufwand variiert, reicht der Stundenansatz — dann aber inklusive MwSt. und deutlich sichtbar.

Bei manchen Branchen gibt's Sonderregeln: Coiffeure, Autogaragen, Bestattungsunternehmen und ein paar weitere müssen Preislisten führen und aushängen. Auch auf der Website, wenn du dort wirbst.

Rabatte und Streichpreise

Das ist die grösste Falle. "Statt 299.- nur 199.-" darfst du nur schreiben, wenn du den höheren Preis vorher tatsächlich verlangt hast. Und zwar in der jüngeren Vergangenheit, nicht vor drei Jahren.

Das SECO kontrolliert das. Vorsätzliche Verstösse gegen die PBV können bis 20'000 Franken Busse kosten.

Und im Gegensatz zum Impressum ist das nichts, was jemand melden muss. Deine Website ist öffentlich. Jeder kann sie sich anschauen.

Datenschutz: Das neue DSG ist kein Nice-to-have mehr

Seit dem 1. September 2023 gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Und im Gegensatz zur DSGVO trifft es nicht das Unternehmen, sondern die verantwortliche natürliche Person. Bussen bis 250'000 Franken. Für dich persönlich, nicht für deine GmbH.

Das ist keine Panikmache, sondern der Grund, warum du das nicht auf "irgendwann" schieben solltest.

Was du brauchst:

Eine Datenschutzerklärung, die verständlich beschreibt:

  • Wer die Daten bearbeitet (du, mit Kontaktdaten)
  • Welche Daten du erhebst (Kontaktformular, Analytics, Newsletter, Server-Logs)
  • Zu welchem Zweck
  • An wen sie weitergehen — inklusive Länder ausserhalb der Schweiz
  • Welche Rechte deine Besucher haben (Auskunft, Berichtigung, Löschung)

Bei Datenexport ins Ausland: Wenn du Google Analytics, Mailchimp, HubSpot oder ähnliches nutzt, fliessen Daten in die USA. Das musst du transparent machen und brauchst eine Rechtsgrundlage.

Ein Bearbeitungsverzeichnis brauchst du ab 250 Mitarbeitenden. Kleinere Unternehmen sind ausgenommen — ausser du bearbeitest besonders schützenswerte Daten in grossem Umfang. Also zum Beispiel Gesundheitsdaten. Physiopraxen, Ärzte, Psychologinnen: aufgepasst.

Jein. Das Schweizer DSG verlangt keine aktive Einwilligung wie die DSGVO. Eine transparente Information reicht grundsätzlich.

Aber: Wenn du Besucher aus der EU hast — und die hast du, wenn du in Schaffhausen sitzt und Kunden aus Süddeutschland bedienst — greift die DSGVO. Dann brauchst du ein Banner mit echter Wahlmöglichkeit.

Echte Wahlmöglichkeit heisst: "Ablehnen" ist genauso einfach wie "Akzeptieren". Nicht versteckt hinter "Einstellungen verwalten → Alle deaktivieren → Speichern".

Ehrliche Einschätzung: Für die meisten Schweizer KMU ist ein sauberes, schlankes Banner der pragmatischste Weg. Nicht weil das DSG es zwingend fordert, sondern weil du damit beide Rechtsräume abdeckst und nicht bei jedem Besucher raten musst.

Der 20-Minuten-Check für deine Website

Nimm dir jetzt kurz Zeit und geh das durch:

  1. Impressum vom Handy aus finden. Wie viele Klicks? Mehr als einer ist zu viel.
  2. Firmenname mit dem Handelsregister vergleichen. Auf zefix.ch nachschauen. Stimmt die Rechtsform? Der Sitz?
  3. E-Mail-Adresse testen. Schreib dir selbst. Kommt was an? Liest das jemand?
  4. UID-Nummer prüfen. Steht sie drin, wenn du MwSt-pflichtig bist?
  5. Alle Preise anschauen. Sind das Endpreise inkl. MwSt.? Gibt's Sternchen?
  6. Streichpreise prüfen. Hast du die höheren Preise wirklich mal verlangt?
  7. Datenschutzerklärung öffnen. Steht dein Analytics-Tool drin? Dein Newsletter-Anbieter?
  8. AGB lesen. Wirklich lesen. Passt jeder Absatz zu deinem Geschäft?
  9. Bei Onlineshop: Bestellprozess durchklicken. Gibt's eine AGB-Checkbox? Ist sie leer?
  10. Datum checken. Wann wurden die Texte zuletzt aktualisiert?

Wenn du bei mehr als zwei Punkten unsicher bist, hast du Handlungsbedarf.

Was das in der Praxis bedeutet

Wir haben letztes Jahr für einen Handwerksbetrieb aus der Region eine Website neu gemacht. Beim Audit vorher: kein Impressum, Preise ohne MwSt-Angabe, Datenschutzerklärung aus einem Generator von 2018 — noch mit Verweis auf das alte DSG.

Der Inhaber wusste von nichts. Seine alte Website hatte eine Agentur gebaut, die es nicht mehr gibt. Seit sechs Jahren hatte da niemand mehr reingeschaut.

Passiert ist ihm zum Glück nichts. Aber er hatte sechs Jahre lang mit einem offenen Risiko gearbeitet, ohne es zu wissen. Und das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Der Aufwand, das zu korrigieren: ein halber Tag. Der Aufwand, wenn dich jemand anschreibt: deutlich mehr. Plus Nerven.

Drei Sachen, die du nicht tun solltest

Impressum-Generator nehmen und blind kopieren. Die kostenlosen Tools sind okay als Startpunkt. Aber sie kennen deine Branche nicht, deine Rechtsform nicht, deine Tools nicht. Als Rohgerüst brauchbar, als Endprodukt nicht.

Deutsche Vorlagen verwenden. Das deutsche Recht ist an vielen Stellen strikter und an anderen komplett anders. Du bindest dich an Pflichten, die du in der Schweiz nicht hast, und übersiehst die, die du hast. Beide Richtungen falsch.

Einmal machen und vergessen. Rechtstexte veralten. Neue Tools, neue Gesetze, neue Adresse. Setz dir einen Termin: einmal im Jahr durchschauen. Fünfzehn Minuten.

So gehst du's an

Für die meisten KMU sieht der pragmatische Weg so aus:

Selbst machen kannst du: Impressum vervollständigen, Preise korrigieren, Kontaktdaten aktualisieren. Das sind Fakten, keine Rechtsfragen.

Vorlage plus Anpassung: Datenschutzerklärung. Es gibt gute Schweizer Vorlagen, zum Beispiel vom EDÖB oder von Branchenverbänden. Die musst du aber ehrlich auf deine Tools anpassen.

Anwalt oder Spezialist: AGB, wenn du nennenswerte Umsätze machst oder in einer regulierten Branche bist. Was 800 bis 2'000 Franken kostet, ist im Vergleich zum Streitfall ein Schnäppchen.

Und was du auf jeden Fall brauchst: eine Website, die diese Texte technisch sauber ausspielt. Erreichbar, lesbar, aktualisierbar ohne dass du für jede Änderung jemanden anrufen musst.

Genau da kommen wir ins Spiel. Wir bauen Websites für Schweizer KMU, bei denen die Rechtstexte nicht ein nachträglich reingequetschtes Anhängsel sind, sondern von Anfang an mitgedacht. Inklusive Struktur, die du selbst pflegen kannst.

Wenn du unsicher bist, wie deine aktuelle Website dasteht: Schreib uns kurz. Wir schauen sie uns an und sagen dir ehrlich, was fehlt — auch wenn die Antwort ist, dass alles passt.

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Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zu deiner Situation sprich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.

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